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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher der


F.D.S.Deutschland

Thomas Kannenberg & Uwe Lühmann GbR

Bahnhofstraße 32

D-27419 Sittensen


Telefon: +49 (0)4282 95282

Telefax: +49 (0)4282 95283

E-Mail: info@fdsdeutschland.de

Internet: www.fdsdeutschland.de


Umsatzsteuer ID: DE178867886


Inhaber / Geschäftsführer: Thomas Kannenberg

Inhaber: Uwe Lühmann


Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der


F.D.S.Deutschland

Thomas Kannenberg & Uwe Lühmann GbR

Bahnhofstraße 32

D-27419 Sittensen


Telefon: +49 (0)4282 95282

Telefax: +49 (0)4282 95283

E-Mail: info@fdsdeutschland.de

Internet: www.fdsdeutschland.de


Umsatzsteuer ID: DE178867886


Inhaber / Geschäftsführer: Thomas Kannenberg

Inhaber: Uwe Lühmann


Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.



§ 1. Vorbemerkung

Diese AGB gelten für Unternehmer i.S.d § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Soweit die Einkaufsbedingungen des Bestellers unseren Bedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir dies schriftlich erklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des Bestellers mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen.


Die Schriftform nach diesem Dokument beinhalt auch die elektronische Form gemäß &126 a BGB.


§ 2. Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung

Die Angabe von Preis, Menge und Lieferzeit in unseren Angeboten, Prospekten und Preislisten erfolgt freibleibend, unverbindlich und basieren auf den zurzeit gültigen Kursen und Rohstoffpreisen. Preisirrtümer und Druckfehler vorbehalten.


Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Besteller zustande. Der Besteller ist 10 Tage nach Zugang seiner Bestellung bei uns an sein Angebot gebunden. Soweit eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erfolgt, gilt bei erfolgter Lieferung die ausgestellte Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Wir behalten uns technische Änderungen nach Auftragseingang vor. Soweit die Auftragsbestätigung Maße, Gewichte und Abbildungen enthält, sind Abweichungen zulässig, soweit sie zumutbar und handelsüblich sind und bei Gattungsschulden auch mittlerer Art und Güte.


§ 3. Lieferung

Die Lieferung der Ware erfolgt ab "Werk". Die Versandkosten trägt der Besteller.

Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet.


Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht abgerufen wird und der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug kommt wird ein Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden, der den ortsüblichen und angemessenen Lagerkosten am Ort unseres Geschäftssitzes entspricht. Über die Höhe der Kosten wird der Besteller vor Beginn der Lagerung schriftlich informiert.


Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt wurden. Als Lieferfrist wird die Lieferwoche gezeichnet, in welcher die bestellte Ware zum Versand ab Werk kommt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Streik und indirekte Auswirkungen von Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ersatzfertigung wegen Ausschuss, etc. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als 3 Monate dauern, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei werden, ist der Besteller nicht berechtigt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für den Fall, dass wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zur Geltendmachung eines Verzugsschadens berechtigt, unter der Voraussetzung, dass ihm grundsätzlich ein solcher Schaden entstanden ist. Der zu leistende Schadensersatz beträgt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, mit denen wir uns im Verzug befinden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


4. Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen

Alle unsere aufgeführten Preise sind Nettopreise in € zzgl. Porto und Verpackung. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Sollte zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen, berechtigen nach diesem Zeitraum eintretende Material- und Lohnverteuerungen, uns den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation zu ändern.


Unsere Rechnungen gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Besteller innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist.


Alle übrigen Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung angeboten oder mit uns vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb der auf der Rechnungsstellung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungsfristen verstehen sich als auf einem unserer Konten eingehend. Aufträge ab einem Nettowarenwert von € 500,00 werden Portofrei abgewickelt. Bei Neukunden erfolgt der Versand nach Vorkasse. Als Mindestbestellwert werden 250,- € zugrunde gelegt! Für Bestellungen unterhalb dieses Wertes werden mit 25,- € Mindermengenzuschlag ausgeliefert und berechnet. Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Bonität des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Rechnungen bei Fälligkeit nicht gezahlt werden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, wir können einen höheren Zinsschaden geltend machen. Zahlungen gelten grundsätzlich erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlegung. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheck unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Bestellers anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Dies gilt auch im Falle anders lautender Bestimmungen des Bestellers. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche oder Mängelrügen auf früheren Geschäftsbeziehungen oder dem aktuellen Vertragsverhältnis beruhen, diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.


5. Rücktritt

Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung/Leistung ablehne und wir die Nachfrist nicht einhalten.


6. Gefahrübergang, Verpackung

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. das Unternehmen übergeben haben oder die Ware zur Versendung unser Lager verlassen hat.  Wir berechnen die Verpackung der Ware zu Selbstkosten.


Mit Übernahme der Güter durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen wird die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung bestätigt, soweit keine Beanstandungen durch den jeweiligen Transporteur erfolgen. Mit dieser Übernahme sind wir von jeglicher Haftung wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen frei, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


7. Mängelrügen, Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung. schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt.  Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.


8. Eigentumsvorbehalt

a.         Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum.       

            Der Besteller kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder

            weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere

            Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich anzeigen.

            Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:


b.         Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit

            dem Besteller unser Eigentum.


c.         Die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern,

            endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des

            Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.

            Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben.

            Wir werden dem Besteller für die zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der

            bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der

            unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor.


d.         Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.


e.         Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß "§ 950 BGB an der neuen Sache.

            Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen.

            Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des

            Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.


f.          Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit,

            als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen

            Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.


g.         Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,

            nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die

            Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen 

            nachkommt und wir ihm keine andere Anweisung geben.


h.         Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung

            aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.



i.          Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit

            freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Besteller die zu sichernden Forderungen

            um 10 % übersteigt.


j.          Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.


k.         Der Besteller ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der

            Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet

            ist und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. Sollten wir im

            Interesse des Bestellers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck- Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und

            erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind.


9.   Haftungsumfang, Haftungsbeschränkung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.


Der Besteller ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Produkte auch seinen Abnehmern aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat der Besteller den uns hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.


10. Rückgaberecht

Nur originalverpackte Ware kann binnen 10 Tagen zurückgeschickt werden. Eine transportsichere Verpackung muss garantiert werden. Jeder Rücksendung ist eine Rechnungskopie beizufügen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.


11. Sonstige Vereinbarungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der BRD. Kundendaten werden in unserem Unternehmen an zentraler Stelle verarbeitet. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


12. Gerichtsstand

Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unseres Unternehmens. Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zeven.


13. Inhaber / Unternehmensträger / Impressum / Kontakt


F.D.S.Deutschland

Thomas Kannenberg & Uwe Lühmann GbR

Bahnhofstraße 32

D-27419 Sittensen


Telefon: +49 (0)4282 95282

Telefax: +49 (0)4282 95283

E-Mail: info@fdsdeutschland.de

Internet: www.fdsdeutschland.de


Umsatzsteuer ID: DE178867886


Gerichtsstand: 27404 Zeven


Inhaber / Geschäftsführer: Thomas Kannenberg

Inhaber: Uwe Lühmann